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Mehr über das UNESCO-Welterbe

Die Liste des Welterbes umfasst Natur- und Kulturerbestätten in aller Welt, die für die gesamte Menschheit von besonderer und einzigartiger Bedeutung angesehen werden. Die Felszeichnungen in Tanum gehören dazu. Was genau als Welterbe eingetragen wird, wird auf der Grundlage der Welterbekonvention festgelegt.

Die Welterbekonvention, oder „das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ wurde auf der UNESCO-Konferenz in Paris 1972 beschlossen, und seither unterhält die Organisation eine Liste von Welterbestätten in aller Welt. Schweden unterzeichnete diese Konvention 1984.

Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen"

Das Welterbe – unser aller Angelegenheit

Das Verzeichnis des Welterbes zeigt, dass es Werte gibt, die für uns alle wichtig sind, unabhängig von unserer Nationalität, Ethnizität, Religion oder Geschlecht – ein Erbe, das die gesamte Menschheit angeht. Die Welterbeliste soll dabei nicht nur die einzigartigen Kultur- und Naturschätze unseres Planeten schützen, sondern auch zu allseitigem Respekt und zur Solidarität von Menschen, Kulturen und Staaten beitragen.

Wichtige Verpflichtungen

An die Länder, die der Konvention beitragen, werden hohe Anforderungen gestellt. Der Gesetzgeber, Behörden, Ausbildung und Forschung der Mitgliedsländer müssen den Schutz des Welterbes innerhalb der Grenzen des Mitgliedslandes garantieren. Darüber hinaus muss man sein Bestes tun, um zu versuchen, anderen Ländern bei ihrer Arbeit mit der Erhaltung der Welterbestätten zu helfen.

Schweden erhielt seine erste Welterbestätte 1991, das Schloss Drottningholm. Heute sind 15 schwedische Orte als Welterbestätten verzeichnet.

Tatsachen und Links

UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist das Organ der Vereinten Nationen für die Schaffung von Frieden durch vermehrte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern in den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation/Information.

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt aus dem Jahre 1972, die sog. Welterbekonvention, ist die bekannteste Konvention der UNESCO, und 190 Mitgliedsländer der UNESCO haben dieses Übereinkommen unterzeichnet. Ziel des Übereinkommens ist es, dass die Mitgliedsländer mit ihrer Gesetzgebung und Organisation das Kultur- und Naturerbe in den eigenen Grenzen schützen.

Weitere Informationen über die Welterbestätten in Schweden, Skandinavien und in Ländern in aller Welt erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Updated: 2017-02-14 11:02