Mehr über das UNESCO-Welte rbe
Die Liste des Welterbes umfasst Natur- und Kulturerbestätten in aller Welt, die für die gesamte Menschheit von besonderer und einzigartiger Bedeutung angesehen werden. Die Felszeichnungen in Tanum gehören dazu. Was genau als Welterbe eingetragen wird, wird auf der Grundlage der Welterbekonvention festgelegt.
Die Welterbekonvention, oder „das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ wurde auf der UNESCO-Konferenz in Paris 1972 beschlossen, und seither unterhält die Organisation eine Liste von Welterbestätten in aller Welt. Schweden unterzeichnete diese Konvention 1984.
Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen"
Das Welterbe – unser aller Angelegenheit
Das Verzeichnis des Welterbes zeigt, dass es Werte gibt, die für uns alle wichtig sind, unabhängig von unserer Nationalität, Ethnizität, Religion oder Geschlecht – ein Erbe, das die gesamte Menschheit angeht. Die Welterbeliste soll dabei nicht nur die einzigartigen Kultur- und Naturschätze unseres Planeten schützen, sondern auch zu allseitigem Respekt und zur Solidarität von Menschen, Kulturen und Staaten beitragen.
Wichtige Verpflichtungen
An die Länder, die der Konvention beitragen, werden hohe Anforderungen gestellt. Der Gesetzgeber, Behörden, Ausbildung und Forschung der Mitgliedsländer müssen den Schutz des Welterbes innerhalb der Grenzen des Mitgliedslandes garantieren. Darüber hinaus muss man sein Bestes tun, um zu versuchen, anderen Ländern bei ihrer Arbeit mit der Erhaltung der Welterbestätten zu helfen.
Schweden erhielt seine erste Welterbestätte 1991, das Schloss Drottningholm. Heute sind 15 schwedische Orte als Welterbestätten verzeichnet.